Was ist die NIS 2 Richtlinie?
Bei der NIS 2 Richtlinie handelt es sich um eine Reihe von Cybersicherheitsvorschriften und -anforderungen, die für eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union gelten, darunter Betreiber grundlegender Dienste, Anbieter digitaler Dienste, Anbieter kritischer Technologien und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Das Festlegen eines Standardwertes an Cybersicherheitsanforderungen in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Das Erweitern des Geltungsbereichs der Richtlinie, um mehr Branchen und Unternehmen abzudecken.
Das Einführen strengerer Pflichten zur Meldung von Vorfällen und Durchsetzungsmaßnahmen.
Die Förderung einer besseren Zusammenarbeit und eines besseren Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.
Das Sicherstellen eines hohen Standards an Cybersicherheitsresilienz in der gesamten EU.
Die NIS 2 Richtlinie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die bei deren Umsetzung in der gesamten EU festgestellten Mängel und entstandene Fragmentierung zu beheben. Sie führt einen umfassenderen und einheitlicheren Ansatz für die Cybersicherheit ein, um kritische Infrastruktur, digitale Dienste und die Bürger der EU vor der wachsenden Bedrohung durch Cybervorfälle und -angriffe zu schützen.