Was ist der Zweck der NIS 2 Richtlinie?
Der Hauptzweck der NIS 2 Richtlinie besteht darin, ein standardisiertes Niveau der Cybersicherheitsresilienz in der gesamten EU zu schaffen.
Der Hauptzweck der NIS 2 Richtlinie besteht darin, ein standardisiertes Niveau der Cybersicherheitsresilienz in der gesamten EU zu schaffen. Die Kernziele der NIS 2 Richtlinie sind:
Verbesserung der Cybersicherheit bei Anbietern wichtiger Dienste
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheitskapazitäten und die Vorbereitung auf Vorfälle bei solchen Organisationen zu stärken, die wichtige Dienste für die EU bereitstellen.
Optimierung der Cyberresilienz durch strengere Anforderungen und Durchsetzung
NIS 2 führt detailliertere und harmonisierte Sicherheitsanforderungen für betroffene Unternehmen sowie strengere Durchsetzungsmaßnahmen und Strafen bei Nichteinhaltung ein.
Verbesserung der allgemeinen Bereitschaft der EU zur Bewältigung von Cyberangriffen
Durch die Vorgabe gemeinsamer Sicherheitspraktiken, der Meldung von Vorfällen und des Informationsaustauschs soll die Richtlinie die kollektive Fähigkeit der EU verbessern, große Cyberbedrohungen zu verhindern, zu erkennen und darauf zu reagieren.
Behebung der Mängel der vorherigen NIS-Richtlinie
Die NIS 2 Richtlinie zielt darauf ab, Fragmentierung und Inkonsistenzen zu beheben, die bei der Umsetzung der ursprünglichen NIS-Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt wurden.
Der übergeordnete Zweck der NIS 2 Richtlinie besteht darin, die grundlegende Widerstandsfähigkeit und Cybersicherheit in der gesamten EU zu erhöhen, kritische Infrastrukturen und Dienste zu schützen und eine koordinierte und wirksamere Reaktion auf Cybervorfälle zu ermöglichen, die die europäische Wirtschaft und Gesellschaft gefährden könnten.