Unterschied zwischen NIS und NIS 2
Die NIS 2 Richtlinie stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar, die 2016 eingeführt wurde.
Die NIS 2 Richtlinie stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS Richtlinie dar, die 2016 eingeführt wurde. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden:
Erweiterter Geltungsbereich
NIS galt nur für „Betreiber wesentlicher Dienste“ (OES) und „Anbieter digitaler Dienste“ (DSP) in bestimmten Branchen. NIS 2 erweitert den Geltungsbereich auf ein viel breiteres Spektrum an Unternehmen in 15 verschiedenen Branchen, darunter Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und mehr.
Strengere Anforderungen
NIS 2 führt detailliertere und harmonisierte Sicherheitsanforderungen ein, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen, wie etwa Risikobewertungen, Notfallreaktionspläne und Sicherheitsmaßnahmen für die Lieferkette. Die Richtlinie schreibt außerdem strengere Meldepflichten für Vorfälle vor und hat kürzere Fristen für die Benachrichtigung der Behörden vorgesehen.
Strengere Durchsetzung
NIS 2 ermächtigt die nationalen Behörden, bei Verstößen deutlich strengere Strafen zu verhängen, darunter Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Behörden haben außerdem die Befugnis, verbindliche Anweisungen und vorübergehende Aussetzungen von Dienstleistungen zu erteilen.
Verbesserte Zusammenarbeit: NIS 2 zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch die Schaffung einer neuen Kooperationsgruppe zu verbessern. Dies soll die kollektive Abwehrbereitschaft und Reaktion der EU auf große Cyberbedrohungen stärken.
Die grundlegenden Unterschiede zwischen NIS und NIS 2 bestehen darin, dass NIS 2 einen wesentlich breiteren Anwendungsbereich, strengere Sicherheitsanforderungen und stärkere Durchsetzungsmechanismen hat und einen größeren Schwerpunkt auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit legt – all dies mit dem Ziel, die Grundanforderungen an die Cybersicherheit in der gesamten EU zu verbessern.